Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.
Dort finden Sie öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks, nicht im Grundbuch.
Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:
- Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
- Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als
- Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
- Person, die das Grundstück kaufen möchte.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet
Verfahrensablauf
Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.
Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Ob für die Einsichtnahme Kosten anfallen, richtet sich nach der örtlichen Satzung der Gemeinde.
Vertiefende Informationen
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
keinen
Rechtsgrundlage
§ 72 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO, Baulastenverzeichnis)
Freigabevermerk
22.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg