Herzliche Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.09.2024
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, den 25.09.2024 um 19:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses in Täferrot statt.
Hierzu ist die Bürgerschaft herzlich eingeladen.
Vorgesehene Tagesordnung für die öffentliche Sitzung:
- Verpflichtung Gemeinderatsmitglied
- Bürgerfragen
- Bestellung eines Vertreters und Stellv. für den Verwaltungsrat der Breitband Ostalb KAöR
- Baugesuche
- Prüfbericht Eröffnungsbilanz 2020
- Jahresabschluss 2023
- Finanzzwischenbericht 2024
- Ausblick Haushalt 2025
- Kanalsanierung Täferrot, Utzstetten und Tierhaupten
- Vorstellung Radverkehrskonzept
- Verschiedenes
- Anfragen der Gemeinderäte
Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.
Markus Bareis
Bürgermeister
Werner-Bruckmeier-Halle ab sofort bis auf weiteres geschlossen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Vereinsvorstände und liebe Nutzer unserer Werner-Bruckmeier-Halle,
leider kam es in unserer Werner-Bruckmeier-Halle zu einem Schmorbrand in einem Schaltschrank.
Aufgrund dem aus dem Schadensereignis resultierenden Ausfall mehrerer technischer Einrichtungen muss der Schaden nun zuerst mittels eines Gutachters aufgenommen werden. Im Anschluss werden wir umfassend alle elektrischen Einrichtungen prüfen und soweit möglich reparieren lassen.
Anhand des Schadens an den elektrischen Einrichtungen und dem jetzigen Zustand des Schaltschrankes kann ein weiteres Schadensereignis leider nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
In einer Eil - Gemeinderatssitzung vor Ort in unserer Halle haben wir gestern Abend noch beraten welche Maßnahmen vertretbar oder aus Haftungsgründen nicht umsetzbar sind. Grundtenor aller Beteiligten hierbei war, dass die Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer unserer Werner-Bruckmeier-Halle absoluten Vorrang vor allem anderen hat und ich als schlussendlich Verantwortlicher aus Haftungsgründen keine andere Wahl habe als jeglichen Betrieb sofort einzustellen.
Ich habe deshalb noch am gestrigen Abend das laufende Sportangebot unterbrochen und unsere Halle geschlossen. Diese Schließung gilt bis auf weiteres. Das betreten der kompletten Halle ist mit sofortiger Wirkung untersagt und nur noch Mitarbeitern (zur Erledigung der heute anfallenden organisatorischen Aufgaben) und Fachpersonal (zur Behebung des Schadens) gestattet!
- Die für heute geplante Einschulungsfeier findet nicht in unserer Halle, sondern (Stand 06:30 Uhr) auf dem Schulhof statt. Die anschließenden Feierlichkeiten mit Bewirtung durch den Elternbeirat finden in der Fahrzeughalle des Feuerwehrhauses statt.
- Alle weiteren Veranstaltungen, Geburtstagsfeierlichkeiten, Sportangebote, Schul- und Kindergartensport, … können leider bis auf weiteres nicht stattfinden. Die Veranstalter privater Feierlichkeiten werden von mir heute noch persönlich informiert.
- Das Mittagessen für die Grundschulkinder sowie die Betreuung der Schulkind- und Ferienbetreuung findet bis auf weiteres im Feuerwehraus (Gemeinschaftsraum) statt.
- Das freitägliche „Mittagessen für alle“ muss leider bis auf weiteres ausfallen.
- Der Flohmarkt am jetzigen Wochenende ist hiervon nicht (!) betroffen, da unsere Halle nicht genutzt wird, sondern findet wie geplant statt.
Es werden in den nächsten Tagen sicherlich noch viele Fragen aufkommen und sicherlich wird nicht alles reibungslos laufen - gerne dürfen Sie sich (wie immer) jederzeit an mich wenden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!!!!
Markus Bareis
Bürgermeister
Lärmbelästigungen - Hinweise der Gemeindeverwaltung
Lärm kann belasten. Dies ist sicherlich unbestritten.
Ob jemand Geräusche als Lärm empfindet, hängt von seinem persönlichen Empfinden und der Geräuschquelle ab. Dauerhafte Lärmbelästigung muss niemand hinnehmen.
Es gibt dutzende Ursachen für Lärm. Für Betroffene kann das sehr belastend sein. Soll die Lärmbelästigung beseitigt werden, ist es wichtig, das Problem aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten. Wer ist der Verursacher? Wo tritt der Lärm auf? Zu welcher Tageszeit und Uhrzeit? Und mit welcher Häufigkeit und Dauer? Es macht einen großen Unterschied, ob es sich beispielsweise um Lärm von einer Baustelle handelt, oder ob der Nachbar die neue Stereoanlage ausreizt.
Oft hilft das persönliche Gespräch
Bevor Sie die Behörden einschalten oder Anzeige erstatten, empfehlen wir Ihnen immer zuerst, das offene Gespräch zu suchen. Reden Sie mit dem Verursacher der Lärmbelästigung und schildern Sie ihm die Problematik. Oft lässt sich dadurch schnell und unbürokratisch eine Lösung finden, ohne dass ein Streit entsteht oder eskaliert. Wenn das Gespräch allerdings keinen Erfolg bringt oder trotzdem keine Besserung Ihrer Situation eintritt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten gegen die Lärm‐Belästigung vorzugehen.
Wer ist zuständig bei Lärm‐Belästigung?
Im Falle einer akuten Ruhestörung, bei der sich der Verursacher beispielsweise nicht an die Nachtruhe hält, können Sie das örtliche Polizeirevier verständigen.
Bei Verstößen gegen privatrechtliche Vereinbarungen, wie zum Beispiel die in der Hausordnung festgelegte Mittagsruhe und das Nachbarschaftsrecht, müssen Sie sich an die zuständige Hausverwaltung, den Vermieter oder direkt an den störenden Nachbarn wenden. Im Streitfall muss der Zivilrechtsweg bestritten werden.
Bei gewerblichem Lärm, wie beispielsweise von Baustellen oder Gewerbebetrieben wird die Gemeinde in Absprache mit z. B. dem Landratsamt tätig.
Aufgrund der Vielzahl und der Komplexität der Fälle ist aber leider nicht immer eine sofortige Abhilfe möglich.
Das können Sie bei Lärm im Einzelfall tun
Hier erhalten Sie einen Überblick zu verschiedenen Lärmquellen und Ihren jeweiligen Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.
Menschen
Vor allem Kinder sind gerne mal laut. Grundsätzlich ist das etwas Natürliches. Jeder war mal Kind und sollte auch etwas Verständnis dafür aufbringen. Generell gibt es aber natürlich Grenzen und Eltern sollten darauf achten, den Lärm im Rahmen zu halten. Wie so oft hilft gegenseitige Rücksichtnahme beiden Parteien weiter.
Nachbarn
Der Lieblingssong kommt im Radio? Da muss man manchmal die Lautstärke einfach aufdrehen. Aber wenn es immer dröhnt und die Nachbarn dadurch gestört werden, kann das eine Lärmbelästigung sein, die eine Anzeige und gegebenenfalls ein Bußgeld nach sich zieht. In der Regel lässt sich der Lärm durch ein ruhiges Gespräch beenden. Wenn das nicht hilft, dann hilft die Polizei.
Auch bei Rasenmähern, Laubbläsern und anderen Geräten gilt Vorsicht: Wer zu Ruhezeiten Lärm verursacht, hat dann zwar einen aufgeräumten Garten, dafür aber eventuell die Polizei vor der Tür.
Tiere
Da ein Hund nicht den Vorsatz hat, durch sein Bellen zu stören, gibt es von behördlicher Seite wenig Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Oftmals regelt z. B. die Hausordnung bereits, ob und in welcher Form das Halten von Tieren erlaubt ist. Wenn die Belästigung zu massiv ist, können Bellprotokolle angefertigt werden. Diese helfen dann auch bei einem Streit vor Gericht.
Grundsätzlich hängt es sehr von der jeweiligen Situation vor Ort, der Lage, der Art der Tiere und deren Haltung ab, was erlaubt und was zu viel ist.
Technische Geräte
Kühlaggregate, Lüftungsanlagen und sonstige technische Geräte verursachen vor allem im Sommer Lärmbelästigungen. Diese Anlagen sind nicht genehmigungsbedürftig. Allerdings müssen sie zum Teil baurechtlich genehmigt sein und so betrieben werden, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Aber auch genehmigungspflichtige Anlagen können Lärmbelästigungen verursachen. In diesen Fällen wird erst geprüft, ob die Anlage auch genehmigungskonform betrieben wird und bei andauernder Lärmbelästigung durch Schalldämmung Abhilfe geschaffen.
Details u. a. zum Schutz vor Lärmbelästigung sind in der der Gemeinde Täferrot in der „Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung)“ geregelt.
Auszug aus der „Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung)“ der Gemeinde Täferrot:
II. Schutz gegen Lärmbelästigung
§ 2 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. ä.
(1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden.
(2) Abs. 1 gilt nicht:
a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien und bei Veranstaltungen, die einem
herkömmlichen Brauch entsprechen,
b) für amtliche Durchsagen.
§ 3 Lärm aus Gaststätten
Aus Gaststätten und Versammlungsräumen, innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden darf kein Lärm nach außen dringen, durch den andere erheblich belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.
§ 4 Lärm von Sport- und Spielplätzen
(1) Sport- und Spielplätze, die weniger als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr nicht benützt werden.
(2) Bei Sportplätzen bleiben die Vorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, insbesondere die Sportanlagenlärmschutzverordnung, unberührt.
§ 5 Haus- und Gartenarbeiten
(1) Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können, dürfen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr nicht ausgeführt werden.
(2) Die Vorschriften nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz, insbesondere die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV - ), bleiben unberührt.
§ 6 Lärm durch Tiere
Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.
Mit ein bisschen Rücksicht auf andere ist es oftmals möglich Streit und Ärger aus dem Wege zu gehen. Sollte es dennoch zu einer akuten Lärmbelästigung – vor allem in den Nachtstunden – kommen und etwaige eigene Hinweise verlaufen ins Leere, so bitten wir Sie die Polizei zu verständigen.
Markus Bareis
Bürgermeister
Fragen, Anregungen, Vorschläge und Kritik
Gesprächstermine (fast) jederzeit möglich
Liebe BürgerInnen aus Täferrot, Tierhaupten und Utzstetten,
persönliche Kontakte sind mir sehr wichtig! Nur so erfahre ich aus erster Hand von Ihren Anliegen.
Deshalb freue ich mich über jede Gelegenheit mit Ihnen ins Gespräch zu kommen: Bei Veranstaltungen, Vereinsterminen, bei Begegnungen mitten in unserer Gemeinde oder bei uns auf dem Rathaus.
Für Anregungen, Vorschläge, jedoch auch (sachliche) Kritik bin ich jederzeit sehr dankbar. Nur so ist eine bürgernahe Politik möglich.
In der Regel bin ich während der Öffnungszeit im Rathaus und bemüht ihre Anliegen sofort zu besprechen. Es empfiehlt sich jedoch aus organisatorischen Gründen eine vorherige Terminabstimmung. Sehr gerne können Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten ganz individuell vereinbart werden. Bei uns auf dem Rathaus – oder auch gerne bei Ihnen zuhause.
Zukünftig biete ich an, auch jeweils am ersten Samstag im Monat (nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung) von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr auf dem Rathaus mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.
Es handelt sich bei diesem Terminangebot nicht um erweiterte Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung um z. B. einen Ausweis auszustellen, sondern vielmehr um das Angebot wichtige Angelegenheiten nicht zwischen „Tür und Angel“, sondern in Ruhe „unter 4 Augen“ zu besprechen.
Kommen Sie auf mich zu – vereinbaren wir einen Termin und wir besprechen alle Ihre Anregungen, Vorschläge und sofern vorhanden auch Ihre Kritikpunkte!
Ich freue mich auf unsere Gespräche!
Ihr Bürgermeister
Markus Bareis
E-Mail: info@taeferrot.de
Telefon: 07175 / 221
Mobil: 0170 / 2802092