5. LEADER Projektaufruf im Schwäbischen Wald gestartet

Der fünfte Projektaufruf der LEADER Förderperiode 2023-2027 läuft seit 15. Juli 2026.
Bis zum Fristende am 06. Oktober 2026 können Interessierte ihre Projektbewerbung bei der LEADER-Geschäftsstelle in Murrhardt einreichen. Gesucht werden innovative Projektideen, mit denen man sich um Fördermittel aus dem LEADER-Programm bewerben kann. Gefördert werden können unter anderem Vorhaben von Kommunen, Vereinen, Verbänden, Unternehmen und auch von Einzelpersonen. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben im Gebiet der LEADER-Aktionsgruppe umgesetzt werden und einen Beitrag zu den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) im Schwäbischen Wald leisten.
Die Obergrenze der förderfähigen Projektkosten (netto) beträgt 700.000 €. Das Fördervolumen des Projektaufrufs liegt bei mind. 400.000 € EU-Mitteln, zuzüglich in Modul 2 mit Landesmitteln in entsprechendem Förderverhältnis. Alle Projekte müssen ELR-konform sein.
Die Projekte werden vom Auswahlausschuss des Vereins Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V. nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand objektiver Kriterien bewertet und zur Antragstellung bei LEADER ausgewählt. Voraussichtlich findet diese Auswahlsitzung am 24. November 2026 statt. Anschließend werden die ausgewählten Projektbewerber:innen durch die LEADER-Geschäftsstelle informiert und können dann ihren Projektantrag beim RP Stuttgart stellen.
Der detaillierte Projektaufruf mit Projektauswahlkriterien, Fördersatztabelle, Geschäftsordnung sowie das Regionale Entwicklungskonzept (REK) sind im Download-Bereich der Vereins-Homepage unter www.leader-schwaebischerwald.de einsehbar.
Zur Einreichung von Projektbewerbungen und für Auskünfte zum Projektaufruf können sich Interessierte an das Regionalmanagement der LEADER-Geschäftsstelle wenden.
Infobox:
Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V.
Ansprechpersonen: Johannes Ernst und Lisa-Marie Funke
E-Mail: j.ernst.leader@murrhardt.de / l.funke.leader@murrhardt.de
Tel.: 07192 213-270 / 07192 213-271
LEADER steht für die französische Abkürzung von „Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale“ (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). LEADER ist ein Förderprogramm der EU und des Landes Baden-Württemberg zur Stärkung des ländlichen Raums.
Die 31 Mitgliedsgemeinden der LEADER-Aktionsgruppe Schwäbischer Wald verteilen sich auf vier Landkreise. Rems-Murr-Kreis: Alfdorf, Althütte, Auenwald, Großerlach, Kaisersbach, Stadt Murrhardt, Rudersberg, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Stadt Welzheim. Ostalbkreis: Abtsgmünd, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heuchlingen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Spraitbach, Täferrot. Landkreis Schwäbisch Hall: Fichtenberg, Stadt Gaildorf, Mainhardt, Oberrot, Michelbach an der Bilz, Michelfeld, Rosengarten, Ortsteil Bibersfeld der Stadt Schwäbisch Hall. Landkreis Heilbronn: Löwenstein und Wüstenrot.
Kein Wasser aus Gewässern schöpfen – Lebensraum Gewässer in Not

Das Landratsamt Ostalbkreis schränkt zum Schutz der Oberflächengewässer mit Allgemeinverfügung vom 25. Juni 2026 die Wasserentnahme im Rahmen des Gemeingebrauchs aus allen oberirdischen Gewässern bis zum 30. September 2026 ein. Wasserentnahmen sind nur noch im Rahmen einer gültigen wasserrechtlichen Erlaubnis zulässig. Diese Erlaubnisse enthalten Regelungen für Entnahmestopp bzw. erforderliche Restwassermengen. Diese Auflagen sind zwingend zu beachten.
Neben der direkten Wasserentnahme aus Oberflächengewässern wird mit der Allgemeinverfügung auch die Entnahme aus Quellen, Laufbrunnen und Wasserzapfstellen, die einem oberirdischen Gewässer zufließen, untersagt. Dies betrifft nicht die Grundwasserentnahmen oder Brunnen für die eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.
Wird unberechtigt Wasser entnommen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Allgemeinverfügung steht in vollem Wortlaut unter www.ostalbkreis.de in der Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen zur Verfügung.
Der vergangene Winter und dieses Frühjahr waren in Baden-Württemberg überwiegend von unterdurchschnittlichen Niederschlagsmengen geprägt. Gleichzeitig herrschen aktuell überdurchschnittliche Lufttemperaturen. Durch die fehlenden Niederschläge sind die Pegel der Gewässer im Ostalbkreis auf ein sehr niedriges Niveau abgesunken. Nach den aktuellen Wettervorhersagen soll die Trockenheit noch länger anhalten.
Niedrige Wasserstände und hohe Wassertemperaturen führen zu kritischen Lebensbedingungen in den Gewässern. Jeder Tropfen Wasser wird nun im Gewässer gebraucht. Jegliche Wasserentnahme verschärft die ohnehin kritische Situation in unseren Bächen und Flüssen.
Grundsätzlich darf zwar Wasser in geringen Mengen aus Flüssen und Bächen im Rahmen des Gemeingebrauches entnommen werden, aber nur solange das Wasser für private Zwecke genutzt wird und die Entnahme dem Gewässer nicht schadet. Bei den derzeitigen niedrigen Wasserständen ist bei solchen Entnahmen jedoch von einer Schädigung der Gewässer auszugehen, weshalb die Wasserentnahme ab sofort untersagt wird.
„Wir müssen davon ausgehen, dass die aktuellen Verhältnisse häufiger und länger auftreten werden“, betont Landrat Dr. Joachim Bläse. „Als zuständige untere Wasserbehörde appellieren wir deshalb an alle, die verstärkte Speicherung von Regenwasser in Überschusszeiten für die Nutzung in Zeiten des Wassermangels als wichtigen Teil einer widerstandsfähigen Wasserversorgung anzugehen. Parallel sollte möglichst viel Niederschlagswasser vor Ort versickert und als Grundwasser gespeichert werden.“ Dies verbessert den Wasserhaushalt in Dürrezeiten, verringert Abflussspitzen bei Starkregen, reduziert die Belastung von Abwassersystemen und Gewässern und spart Kosten bei der Abwasserentsorgung und Trinkwasserversorgung.
Weitere Informationen zur Wasserentnahme gibt es beim Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Wasserwirtschaft:
Tel. 07961 567-3421
E-Mail wasserwirtschaft@ostalbkreis.de
Die aktuellen Wasserstände der Landespegel und weitere Informationen zum Niedrigwasser können bei der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg www.hvz.baden-wuerttemberg.de/index.html und zudem im Niedrigwasserinformationszentrum der LUBW niz.baden-wuerttemberg.de abgerufen werden.
KWP Konvoi Schwäbischer Wald: Steckbriefe für Täferrot unter www.taeferrot.de/aktuelles/amtliches veröffentlicht - Ihre Hinweise sind gefragt!
Fragen, Anregungen, Vorschläge und Kritik
Gesprächstermine (fast) jederzeit möglich
Liebe BürgerInnen aus Täferrot, Tierhaupten und Utzstetten,
persönliche Kontakte sind mir sehr wichtig! Nur so erfahre ich aus erster Hand von Ihren Anliegen.
Deshalb freue ich mich über jede Gelegenheit mit Ihnen ins Gespräch zu kommen: Bei Veranstaltungen, Vereinsterminen, bei Begegnungen mitten in unserer Gemeinde oder bei uns auf dem Rathaus.
Für Anregungen, Vorschläge, jedoch auch (sachliche) Kritik bin ich jederzeit sehr dankbar. Nur so ist eine bürgernahe Politik möglich.
In der Regel bin ich während der Öffnungszeit im Rathaus und bemüht ihre Anliegen sofort zu besprechen. Es empfiehlt sich jedoch aus organisatorischen Gründen eine vorherige Terminabstimmung. Sehr gerne können Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten ganz individuell vereinbart werden. Bei uns auf dem Rathaus – oder auch gerne bei Ihnen zuhause.
Zukünftig biete ich an, auch jeweils am ersten Samstag im Monat (nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung) von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr auf dem Rathaus mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.
Es handelt sich bei diesem Terminangebot nicht um erweiterte Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung um z. B. einen Ausweis auszustellen, sondern vielmehr um das Angebot wichtige Angelegenheiten nicht zwischen „Tür und Angel“, sondern in Ruhe „unter 4 Augen“ zu besprechen.
Kommen Sie auf mich zu – vereinbaren wir einen Termin und wir besprechen alle Ihre Anregungen, Vorschläge und sofern vorhanden auch Ihre Kritikpunkte!
Ich freue mich auf unsere Gespräche!
Ihr Bürgermeister
Markus Bareis
E-Mail: info@taeferrot.de
Telefon: 07175 / 221
Mobil: 0170 / 2802092
