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Herzliche Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung
Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, den 29. Januar 2025 um 19:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses in Täferrot statt.
Hierzu ist die Bürgerschaft herzlich eingeladen.
Vorgesehene Tagesordnung für die öffentliche Sitzung:
1. Bürgerfragen
2. Ehrung verdienter Blutspender
3. Betriebsplanes des Gemeindewaldes für das FWJ 2025
4. Baugesuche
5. Haushalt 2025
6. Verschiedenes
7. Anfragen der Gemeinderäte
Eine nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates schließt sich an die öffentliche Sitzung des Gemeinderates an.
Markus Bareis
Bürgermeister
Allgemeinverfügung zur Ausnahme von der bodennahen Ausbringungstechnik
Der Geschäftsbereich Landwirtschaft des Landratsamts Ostalbkreis erlässt eine aktualisierte Allgemeinverfügung zum Vollzug der Düngeverordnung, mit der die Ausnahme bei der bodennahen Ausbringung von Wirtschaftsdüngern für den Ostalbkreis geregelt wird. Diese Allgemeinverfügung tritt zum 01.02.2025 in Kraft und erlischt automatisch zum 31.01.2027.
Ab dem 01.02. gestattet die Allgemeinverfügung unter bestimmten Bedingungen die Ausnahme von der bodennahen, streifenförmigen Ausbringung von stickstoffhaltigen Wirtschaftsdüngern. Die Allgemeinverfügung regelt die Ausnahmetatbestände u.a. aus agrarstrukturellen Gründen, z.B. steile Hanglagen, Kleinstflächen, kleine Betriebe oder die Ausbringung von dünner Rindergülle mit bis zu 4,6 Prozent Trockensubstanzgehalt.
Die Ausbringung von mit Wasser verdünnten Wirtschaftsdüngern gilt nicht für Schweinegülle, Biogasgärreste oder die flüssige Phase der separierten Rindergülle. Betriebe, die von der Allgemeinverfügung Gebrauch machen, sind an bestimmte Auflagen gebunden. Die Auflagen sind verpflichtend und gehen aus der Allgemeinverfügung hervor.
Landwirte sollten sich vor der ersten Ausbringung über die Auflagen der Allgemeinverfügung informieren. Die Allgemeinverfügung wurde unter www.ostalbkreis.de in der Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen veröffentlicht. Sie kann außerdem im Geschäftsbereich Landwirtschaft zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Bei Fragen, insbesondere zu den verpflichtenden Auflagen, steht der Geschäftsbereich Landwirtschaft unter E-Mail landwirtschaft@ostalbkreis.de oder telefonisch unter 07961 9059-3652 zur Verfügung.
Vorgezogene Neuwahl des Bundestags verkürzt Briefwahlzeitraum
Wichtige Hinweise des Kreiswahlleiters
Wählen im Wahllokal an der Urne oder durch Briefwahl - beides ist für Wahlberechtigte möglich. Landrat Dr. Joachim Bläse weist in seiner Funktion als Kreiswahlleiter auf das verkürzte Fristengefüge bei der anstehenden Wahl zum Bundestag am 23. Februar 2025 hin, das vor allem Auswirkungen auf die Briefwahl hat. Wahlberechtigte, die diese Form wählen, müssen diesmal ihre Briefwahlunterlagen schneller bei ihrer Gemeindeverwaltung beantragen, ausfüllen und zurücksenden.
Grund sind die durch Rechtsverordnung des Bundes vorgegebenen Fristen für die gesamte Wahlorganisation, die gegenüber einer Wahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode verkürzt sind. So wird bundesweit und auch in den Wahlkreisen 269 Backnang-Schwäbisch Gmünd und 270 Aalen-Heidenheim, für die der Ostalbkreis zuständige Kreiswahlbehörde ist, der Beginn der Briefwahl frühestens zwischen dem 6. und 10. Februar starten können. Ein früherer Start ist nicht möglich, weil die Stimmzettel erst dann gedruckt und an die Gemeinden ausgeliefert werden können, nachdem die Wahlvorschläge zugelassen sind und die Landeswahlausschüsse sowie der Bundwahlausschuss am 30. Januar über etwaige Beschwerden entschieden haben.
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, also am Sonntag, 23. Februar 2025 um 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Hierfür sind nach dem Bundeswahlgesetz die Wählerinnen und Wähler selbst verantwortlich. Später eingehende Wahlbriefe werden bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt.
Kreiswahlleiter Dr. Bläse empfiehlt potenziellen Briefwählerinnen und -wählern deshalb, unmittelbar nach Erhalt ihrer Wahlbenachrichtigung tätig zu werden. „Sie sollten dann unverzüglich den für die Briefwahl benötigten Wahlschein bei Ihrer Gemeindeverwaltung persönlich, oder auch schriftlich per Fax oder E-Mail, beantragen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich; allerdings bieten viele Bürgermeisterämter inzwischen auch die Möglichkeit, die Unterlagen online anzufordern“, so Bläse. Informationen für Wahlberechtigte dazu finden sich auch auf den Internetseiten der Gemeindeverwaltungen.
Die Deutsche Post stellt sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen. Alternativ kann der Wahlbrief aber auch direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abgeben werden.
Trotz beantragter Briefwahl kann man am Wahltag im Wahllokal wählen, wenn man von der Briefwahl noch nicht Gebrauch gemacht hat. Mitzubringen ist dann der Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, und ein gültiger Lichtbildausweis. Gewählt werden kann in diesem Fall am Wahltag in jedem beliebigen Wahlraum des eigenen Wahlkreises.
Eine weitere Alternative ist es, die Briefwahl bei der Gemeindeverwaltung vor Ort zu beantragen und dort auch sofort zu wählen. So werden zwei Postwege eingespart.
Grundsteuerbescheide 2025 werden verschickt
Gemeindeverwaltungsverband mit begleitenden Informationsangeboten zur Grundsteuerreform
Aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils musste die Grundsteuerberechnung neu geregelt werden. Diese Reform wird nun erstmals im neuen Jahr 2025 angewendet. Alle Steuerpflichtigen erhalten deshalb in den nächsten Tagen einen neuen Grundsteuerbescheid per Post.
Durch die Reform gibt es für den einzelnen Steuerzahler oftmals eine deutliche Veränderung der Steuerhöhe. Sicherlich entstehen bei vielen Steuerzahlern Unklarheiten über Einzelheiten der neu festgesetzten Steuer. Der Gemeindeverwaltungsverband Schwäbischer Wald stellt deswegen zusätzliche Informationsangebote bereit:
Informieren Sie sich über die Liste häufiger Fragen (FAQs) auf der Homepage des Gemeindeverwaltungsverbands unter www.gvv-sw.de, Rubrik Grundsteuerreform
Nutzen Sie für die Hintergründe auch gerne die dort zur Verfügung gestellte Präsentation mit zusätzlichen Erläuterungen zur Grundsteuerreform.
Wenn danach Fragen offen bleiben, können Sie sich telefonisch an die extra eingerichtete Hotline zur Grundsteuerreform wenden. Sie erreichen diese ab Montag, den 20.01.2025 montags-donnerstags von 8-12 Uhr und 14-16 Uhr, freitags von 8-12 Uhr unter der Nummer 07171-70325.
Fragen, Anregungen, Vorschläge und Kritik
Gesprächstermine (fast) jederzeit möglich
Liebe BürgerInnen aus Täferrot, Tierhaupten und Utzstetten,
persönliche Kontakte sind mir sehr wichtig! Nur so erfahre ich aus erster Hand von Ihren Anliegen.
Deshalb freue ich mich über jede Gelegenheit mit Ihnen ins Gespräch zu kommen: Bei Veranstaltungen, Vereinsterminen, bei Begegnungen mitten in unserer Gemeinde oder bei uns auf dem Rathaus.
Für Anregungen, Vorschläge, jedoch auch (sachliche) Kritik bin ich jederzeit sehr dankbar. Nur so ist eine bürgernahe Politik möglich.
In der Regel bin ich während der Öffnungszeit im Rathaus und bemüht ihre Anliegen sofort zu besprechen. Es empfiehlt sich jedoch aus organisatorischen Gründen eine vorherige Terminabstimmung. Sehr gerne können Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten ganz individuell vereinbart werden. Bei uns auf dem Rathaus – oder auch gerne bei Ihnen zuhause.
Zukünftig biete ich an, auch jeweils am ersten Samstag im Monat (nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung) von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr auf dem Rathaus mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.
Es handelt sich bei diesem Terminangebot nicht um erweiterte Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung um z. B. einen Ausweis auszustellen, sondern vielmehr um das Angebot wichtige Angelegenheiten nicht zwischen „Tür und Angel“, sondern in Ruhe „unter 4 Augen“ zu besprechen.
Kommen Sie auf mich zu – vereinbaren wir einen Termin und wir besprechen alle Ihre Anregungen, Vorschläge und sofern vorhanden auch Ihre Kritikpunkte!
Ich freue mich auf unsere Gespräche!
Ihr Bürgermeister
Markus Bareis
E-Mail: info@taeferrot.de
Telefon: 07175 / 221
Mobil: 0170 / 2802092