Einwohnermeldeamt
Abmeldung (Wohnsitz)
Informationen
Bei einem Wegzug aus der Gemeinde müssen Sie sich nur noch dann innerhalb einer Woche nach dem Wegzug abmelden, wenn Sie keine Wohnung mehr innerhalb Deutschlands beziehen. Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen genügt es, wenn Sie sich innerhalb einer Woche am neuen Wohnort anmelden. Die dortige Meldebehörde ist verpflichtet, die Gemeinde über Ihren Umzug zu informieren.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Unterlagen
Personalausweis/Reisepass
Anmeldung (Wohnsitz)
Informationen
Bei einem Zuzug müssen Sie sich innerhalb einer Woche nach dem Einzug bei der Verwaltung anmelden. Zur Anmeldung ist das “persönliche Erscheinen” erforderlich. Bitte bringen Sie Personalausweis und Reisepass mit, damit auch die darin enthaltenen Angaben über Ihren Wohnort geändert werden können.
Antragstellung
Persönlich
Unterlagen
Personalausweis/Reisepass
Aufenthaltsbescheinigung / Meldebescheinigung
Informationen
Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Meldebestätigung dienen zum Nachweis, dass Sie unter der angegebenen Adresse gemeldet sind. Sie wird auch benötigt, wenn Sie vor dem Standesamt eines Ortes, an dem Sie nicht Ihren Wohnsitz haben, die Ehe schließen möchten.
Gebühren
Dieser Service ist Gebührenpflichtig. Die aktuellen Gebühren erfragen Sie bitte bei der Gemeindeverwaltung.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Auskunftssperre
Informationen
Wenn Ihnen durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefährdung durch Dritte droht, können Sie eine Sperrung Ihrer Daten im Melderegister beantragen (Auskunftssperre). Damit widersprechen Sie der Veröffentlichung und Übermittlung Ihrer Daten.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Unterlagen
Personalausweis/Reisepass
Führungszeugnis
Informationen
Die Verwaltung nimmt Ihren Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses aus dem Bundeszentralregister entgegen. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten von Führungszeugnissen. So wird beispielsweise unterschieden, ob es für private Zwecke (NB) benötigt wird (z.B. bei der Verweigerung des Wehrdienstes), oder ob es einer Behörde vorzulegen ist (OB). In letzterem Fall muss bei der Antragstellung neben der Anschrift der entsprechenden Behörde auch deren Aktenzeichen und der Verwendungszweck angegeben werden.
Gebühren
Dieser Service ist Gebührenpflichtig. Die aktuellen Gebühren erfragen Sie bitte bei der Gemeindeverwaltung.
Antragstellung
Persönlich
Unterlagen
Personalausweis/Reisepass
Kinderreisepass (ehemals Kinderausweis)
Informationen
Für Ihr Kind, das noch nicht 16 Jahre alt ist, können Sie einen Kinderreisepass ausstellen lassen. Hierzu benötigt das Einwohnermeldeamt ein biometrisches Foto Ihres Kindes.
Gebühren
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Antragstellung
Persönlich durch den / die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten
Unterlagen
Lichtbild
Personalausweis
Informationen
Die Ausweispflicht beginnt mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Der Antrag auf Ausstellung eines Ausweises ist vom Antragsteller selbst zu unterschreiben. Daher müssen Sie persönlich zum Passamt kommen – Sie können sich nicht vertreten lassen.
Zur Abholung eines neuen Personalausweises können Sie sich vertreten lassen.
Der Personalausweis wird für eine Dauer von 10 Jahren ausgestellt – bei Personen unter 24 Jahren für 6 Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis, der in Eilfällen sofort ausgestellt werden kann, gilt maximal 3 Monate.
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt und kann nicht verlängert werden. Er sollte 4 bis 5 Wochen vor Ablauf seiner Gültigkeit neu beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit ca. 4 Wochen. In den Wochen der Sommerzeit müssen Sie mit Verzögerungen rechnen.
Gebühren
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Antragstellung
Persönlich
Unterlagen
Aktuelles Lichtbild (biometrisch)
Siehe auch…
- Reisepass
Reisepass
Informationen
Für Ihren Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses müssen Sie persönlich zum Passamt kommen. Für Antragsteller, die das 26. Lebensjahr vollendet haben, wird der Reisepass für die Dauer von 10 Jahren ausgestellt. Für jüngere Antragsteller beträgt die Gültigkeitsdauer des Passes 5 Jahre. Ein vorläufiger Pass, der in Eilfällen sofort ausgestellt werden kann, gilt maximal 1 Jahr.
Der Reisepass wird von der Bundesdruckerei gefertigt und kann nicht verlängert werden. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen. In den Wochen der Sommerzeit müssen Sie mit Verzögerungen rechnen.
In besonders dringenden Fällen können sie einen Express-Reisepass bestellen. Dieser ist innerhalb von 3 Werktagen erhältlich.
Gebühren
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Antragstellung
Persönlich
Unterlagen
Aktuelles biometrisches Lichtbild (45 mm x 35 mm)
Ebenso werden die Fingerabdrücke bei der Antragsaufnahme in das Dokument eingescannt.
Siehe auch…
- Personalausweis
Ummeldung (Wohnsitz)
Informationen
Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde müssen Sie sich innerhalb einer Woche nach dem Umzug bei der Verwaltung ummelden. Zur Ummeldung ist das “persönliche Erscheinen” erforderlich. Bitte bringen Sie Personalausweis und Reisepass mit, damit auch die darin enthaltenen Angaben über Ihren Wohnort geändert werden können.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Unterlagen
Personalausweis/Reisepass
Standesamt
Ehefähigkeitszeugnis
Informationen
Ein ausländischer Staatsbürger, der in Deutschland heiraten will, muss ein so genanntes Ehefähigkeitszeugnis seines Heimatstaates vorlegen, mit dem bescheinigt wird, dass nach dem Recht dieses Staates kein Hindernis für eine Eheschließung besteht. Ein solches Ehefähigkeitszeugnis ist ggf. auch zur Eheschließung eines Deutschen im Ausland erforderlich. Für welche Staaten ein solches benötigt wird, können Sie bei der jeweils zuständigen Auslandsvertretung erfragen. Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Ehefähigkeitszeugnis ist gültig für 6 Monate.
Gebühren
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Antragstellung
Persönlich
Unterlagen
Auskunft auf telefonische Anfrage
Eheschliessung
Informationen
Es ist zweckmäßig, dass sich beide Partner vor der Anmeldung der Eheschließung persönlich oder telefonisch beim Standesamt erkundigen, welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind. Bitte bringen Sie zur Anmeldung der Eheschließung auf jeden Fall Ihre Pässe oder Personalausweise mit.
Die Eheschließung kann bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Es sollten möglichst beide Partner persönlich zur Anmeldung der Eheschließung kommen. Den Termin für Ihre Eheschließung können Sie sich rechtzeitig persönlich, telefonisch oder schriftlich vormerken lassen (auch schon vor der Anmeldung der Eheschließung). Bitte bringen Sie zur Anmeldung der Eheschließung auf jeden Fall Ihre Pässe oder Personalausweise mit.
Gebühren
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Antragstellung
Persönliche Anmeldung durch beide Verlobte
Unterlagen
Auskunft auf persönliche oder telefonische Anfrage
Familienregister
Informationen
Das Familienregister ersetzt das Familienbuch, welches seit 1.1.1958 bei jeder Eheschließung angelegt wird. Dies enthält neben den Geburtsdaten der Ehegatten und den Daten ihrer Eheschließung auch ihren Ehenamen und die Namen der Eltern. In dieses Familienbuch werden später auch die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder eingetragen. Ebenso wird die Auflösung der Ehe durch Tod eines Ehegatten oder Scheidung vermerkt.
Das Familienbuch bzw. das Familienregister wird immer am Ort der Eheschließung geführt.
Aus dem Familienregister können jederzeit Abschriften beantragt und ausgestellt werden.
Antragstellung
Persönlich, telefonisch oder schriftlich
Gebühr
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Geburt und Geburtsurkunde
Informationen
Für die Beurkundung von Geburten ist das Standesamt des Ortes, in dem das Kind geboren ist, zuständig. Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden. Anzeigepflichtig ist (in folgender Reihenfolge) der eheliche Vater, die Hebamme, der Arzt, jede andere Person, die von der Geburt unterrichtet ist.
Das Standesamt stellt Ihnen vier Geburtsurkunden gebührenfrei aus: Je eine Urkunde für die Krankenkasse, die Kindergeldkasse, für die Beantragung von Elterngeld sowie für die evtl. kirchliche Taufe. Weitere Urkunden können Sie in beliebiger Anzahl sofort bestellen oder sich auch später jederzeit beim Standesamt ausstellen lassen.
Antragstellung
Mündlich bei Hausgeburten
Unterlagen
Pass oder Personalausweis, Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
Gebühren
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Kirchenaustritt
Informationen
Der Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche kann auf dem Rathaus erklärt werden.
Gebühren
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Antragstellung
Persönlich
Namensänderung
Folgende Namenserklärungen werden beim Rathaus entgegengenommen und beurkundet:
- Nachträgliche Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens.
- Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen.
- Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen.
- Wiederannahme eines früheren Namens.
- Namenserteilung
- Namensänderung für Aussiedler
Antragstellung, Unterlagen und Gebühren
Auf Anfrage
Sterbefall und Bestattung
Sterbefall
Jeder von uns wird irgendwann im Leben mit dem Tod eines nahe stehenden Menschen konfrontiert. Dazu gehört auch meist eine ganze Reihe an Bestattunsformalitäten, die im Regelfall von einem Bestattungsunternehmen abgenommen werden.
Bei einem Sterbefall muss dieser dem Standesamt spätestens am folgenden Werktag angezeigt werden. Für die Beurkundung des Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Dort erhalten Sie auch die Sterbeurkunde.
Gebühren
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Antragstellung
Persönlich, telefonisch oder schriftlich
Bestattung
Sie erhalten bei uns Auskünfte und Beratung zu Fragen des Friedhofs- und Bestattungswesens, Einräumung und Verlängerung von Grabnutzungsrechten, Entgegennahme von Bestattungsanmeldungen der Bestattungsunternehmen, Grabmalgenehmigungen etc.
Vaterschaftsanerkennung
Zuständig für Fragen bei Aufnahme von Vaterschaftsanerkenntnissen und Ergänzung der Geburtseinträge aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung ist das Rathaus.
Die Vaterschaftsanerkennung wird in der Regel beim Jugendamt oder beim Standesamt beurkundet; sie kann aber auch bei einem Notar beurkundet werden. Die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich. Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden
Antragstellung
Persönlich
Unterlagen
Wirksame Vaterschaftsanerkennung, Geburtsurkunde des Vaters, Geburtsurkunde des Kindes, gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bei ausländischer Beteiligung können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Sonstiges
Bauantrag
Informationen
Wenn Sie ein Gebäude errichten oder umbauen möchten, müssen Sie nach den Bestimmungen der Landesbauordnung möglicherweise eine Baugenehmigung (Genehmigungsverfahren) beantragen oder das Bauvorhaben zumindest im so genannten Kenntnisgabeverfahren der Baurechtsbehörde anzeigen. Dasselbe gilt, wenn Sie die veränderte Nutzung eines Gebäudes planen oder größere Erdbewegungen auf Grundstücken, z. B. Auffüllungen, vornehmen wollen. Auch die Errichtung von Werbeanlagen ist in Abhängigkeit von der Größe dieser Anlagen genehmigungspflichtig.
Für weitergehende Auskünfte z.B. über verfahrensfreie oder genehmigungspflichtige Verfahren stehen Ihnen die Verwaltung oder das Landratsamt Ostalbkreis, Baurechtsamt, 07171/32-213 zur Verfügung.
Gebühren
Entsprechend Landesgebührenordnung/Gebührenverzeichnis
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Unterlagen
- Bauantrag
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Darstellung der Grundstücksentwässerung
- Bautechnische Nachweise oder Bestätigungen
- Benennung des Bauleiters
Baulasten
Informationen
Baulasten sind öffentlich-rechtlich gesicherte Pflichten oder Rechte an einem Grundstück, die die Eigentümer gegenüber dem Landratsamt eingehen (z. B. Sicherung von Stellplätzen, die sich nicht auf dem Baugrundstück befinden; Übernahme von Abstandsflächen auf Nachbargrundstücken etc.).
Baulasten schränken somit die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks ein. Wenn Sie Baumaßnahmen auf Ihrem Grundstück planen, ist es daher sinnvoll, zuvor zu prüfen, ob für das Grundstück Baulasten bestehen. Hierzu können Sie das Baulastenverzeichnis auf dem Rathaus einsehen.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Beglaubigungen
Informationen
Sie können im Rathaus amtliche Bestätigungen der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Schulzeugnissen, Attesten, Unterschriften etc. beglaubigen lassen. Kopien können nur beglaubigt werden, wenn das entsprechende Original ebenfalls mit vorgelegt wird.
Gebühren
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Antragstellung
Persönlich
Unterlagen
zu beglaubigendes Dokument mit Original (bei Fotokopien)
Fischereischeine
Informationen
Zur Ausübung der Fischerei wird unter anderem ein Fischereischein benötigt. Die Verwaltung nimmt den Antrag entgegen. Der Fischereischein wird nach Vorlage des erforderlichen Sachkundenachweises ausgestellt.
Für Jugendliche ab dem 10. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden vereinfachte Jugendfischereischeine ausgestellt, die jedoch nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Inhabers eines regulären Fischereischeines berechtigen.
Gebühren
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Antragstellung
Persönlich
Unterlagen
- Bei der erstmaligen Ausstellung ist der Nachweis über die Ablegung der Fischerprüfung erforderlich
- Die Ausstellung eines Jugendfischereischeines kann nur bei Vorliegen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgen
- Lichtbild
Führerscheinantrag
Informationen
Die Verwaltung nimmt den Antrag auf Neuausstellung, Erweiterung oder Verlängerung von Führerscheinen entgegen.
Der Umtausch des Führerscheins in einen Kartenführerschein kann nur auf dem Landratsamt in Schwäbisch Gmünd erfolgen.
Gebühren
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Antragstellung
Persönlich
Unterlagen
- Lichtbild (evtl. 2 Lichtbilder bei Antrag auf 2 Klassen,
- Sehtest
- Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort (“Erste-Hilfe-Nachweis”)
Gewerbeanmeldung
Informationen
Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung ist eine
- Gewerbeanmeldung vorzunehmen, wenn
- ein selbstständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes
- der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle begonnen wird.
- Gewerbeabmeldung vorzunehmen, wenn
- ein entsprechendes Gewerbe aufgegeben wird
- Gewerbeummeldung vorzunehmen, wenn bei einem entsprechenden Gewerbe
- der Betrieb verlegt wird
- der Gegenstand des Gewerbes gewechselt
- der Gegenstand des Gewerbes auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die vom bisher gemeldeten Betrieb üblicher Weise nicht umfasst werden
Gebühren
Dieser Service ist Gebührenpflichtig. Die aktuellen Gebühren erfragen Sie bitte bei der Gemeindeverwaltung.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Grundbuchauszug
Informationen
Das Grundbuchamt für Täferrot ist das Notariat VI in Schwäbisch Gmünd.
Allerdings können Sie die “alltäglichen Dinge” auch auf dem Rathaus beim Ratschreiber erledigen.
Grundbuchauszüge erhalten Eigentümer oder schriftlich bevollmächtigte Personen.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Gebühren
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Hundesteuer
Informationen
Wer im Gebiet der Gemeinde einen über drei Monate alten Hund hält, muss den Erwerb innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde anzeigen. Nach Anmeldung des Hundes wird die Steuer von der Verwaltung durch Bescheid festgesetzt. Gleichzeitig erhält der Hundehalter die Steuermarke.
Die Abmeldung erfolgt durch formlose schriftliche Mitteilung an die Verwaltung. Ist der Hund verstorben, ist ein entsprechender Nachweis beizufügen. Auf Antrag kann eine Steuerbefreiung für bestimmte Hunde (z.B. Blinden- und Diensthunde) oder eine Steuerermäßigung (z.B. Zwinger- Hilfs- und Wachhunde) gewährt werden.
Die Hundesteuer kann auf Antrag erlassen werden, wenn bestimmte persönliche Voraussetzungen (z.B. geringes Einkommen) erfüllt sind. Der Erlass wird nur für den Ersthund bewilligt. Ein Erlass oder eine Ermäßigung gilt immer nur für das laufende Jahr und muss für die Folgejahre neu beantragt werden. Nähere Informationen erteilt die Verwaltung.
Gebühren
Hunde sind Hundesteuerpflichtig. Die genaue Höhe der Hundesteuer erfahren Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Antragstellung
Persönlich, telefonisch, per E-Mail, schriftlich.
Jagdschein
Informationen
Für die Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen ist das Landratsamt Ostalbkreis zuständig. Anträge zur Weiterleitung an das Landratsamt können bei der Verwaltung eingereicht werden.
Gebühren
Die Gebühr wird vom Landratsamt festgesetzt
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Unterlagen
- Nachweis über die Ablegung der Jägerprüfung
- Passbild
- Deckungsnachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
Kenntnisgabeverfahren
Informationen
Beim Kenntnisgabeverfahren handelt es sich um ein Verfahren in Bauangelegenheiten. Anstelle einer Genehmigung erhalten Sie nur eine Bestätigung, dass Ihre Bauvorlagen vollständig sind. Der Architekt haftet dafür, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
Voraussetzung ist, dass für den Bereich, in dem das Bauvorhaben liegt ein qualifizierter Bebauungsplan besteht.
Die Unterlagen sind bei der Verwaltung einzureichen. Dieses prüft innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang der Unterlagen, ob diese vollständig sind und teilt dies dem Antragsteller mit. Die Verwaltung benachrichtigt die Eigentümer der unmittelbar an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke über das geplante Bauvorhaben, soweit Sie dies nicht selbst getan haben.
Gebühren
Dieser Service ist Gebührenpflichtig. Die aktuellen Gebühren erfragen Sie bitte bei der Gemeindeverwaltung.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Unterlagen
- Vordruck Kenntnisgabeverfahren
- Bautechnische Bestätigung
- Bestätigung des Planverfassers u. Lageplanfertigers
- Bestätigung des Bauherrn zur Übernahme der Bauherrenschaft und zur Bauleiterbestellung
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Darstellung der Gewässerentwässerung
Landesfamilienpass
Informationen
Mit dem Landesfamilienpass und dem dazu gehörigen Gutscheinheft können die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen wie z.B. das Schloss Heidelberg, das Blühende Barock in Ludwigsburg, Staatsgalerie Stuttgart, das Deutschordensmuseum in Bad Mergentheim oder das Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim sowie des Landeszoos Wilhelma in Stuttgart unentgeltlich besucht werden. Die einzelnen Einrichtungen sind im Gutscheinheft erwähnt.
Den Landesfamilienpass erhalten:
- Familien mit mindestens 3 kindergeldberechtigten Kindern, die mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigtem behinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung
Antragstellung
Persönlich
Rentenangelegenheiten
Informationen
Die Ortsbehörde für die Arbeiter- und Angestelltenversicherung im Rathaus erteilt Auskünfte in Rentenangelegenheiten und nimmt Renten- und diverse andere Anträge entgegen. Gerne helfen die Mitarbeiter im Rathaus beim Ausfüllen des Antrags.
Weitergehende Informationen zu dieser Thematik erhalten Sie auf der Internetseite der www.deutsche-rentenversicherung.de
Antragstellung
Persönlich
Rundfunk- & Fernsehgebührenbefreiung
Informationen
Aus sozialen Gründen können folgende Personenkreise von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden:
- Schwerbehinderte, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk “RF” besitzen
- Empfänger von laufender Sozialhilfe zum Lebensunterhalt
- Personen, deren monatliches Haushaltseinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Diese Grenze ist aus den individuellen Verhältnissen des Haushalts zu errechnen.
Bei dieser Berechnung werden auch die Kosten der Unterkunft berücksichtigt
- Empfänger von Pflegezulagen oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird
- Bewohner von Altenwohnheimen, Altenheimen oder Altenpflegeheimen und sonstigen Pflegeheimen
Zuständig für die Befreiung von den Rundfunkgebühren ist die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln. Die Antragstellung kann auch bei der Verwaltung erfolgen.
Unterlagen
Zur Beantragung der Rund- & Fernsehgebührenbefreiung sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Die Verwaltung hilft Ihnen hier gerne weiter.
Schwerbehindertenausweis
Informationen
Kranke und behinderte Mitbürger, die durch Krankheit in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind, können auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis erhalten. Für die Ausstellung und Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen ist das Landratsamt Ostalbkreis, Versorgungsamt, zuständig. Antragsvordrucke sind bei der Verwaltung erhältlich. Dort können Sie auch Ihre Anträge zur Weiterleitung an das Versorgungsamt stellen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Ostalbkreis, Aalen, Versorgungsamt, Telefon 07361/503-0.
Antragstellung
Persönlich
Sozialhilfe
Informationen
Sozialhilfe hat die Aufgabe, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Sie kann erhalten, wer sich in einer Notlage befindet und nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst oder durch andere zu finanzieren, z. B. weil er über kein ausreichendes Einkommen verfügt und kein eigenes Vermögen hat, von dem er leben kann.
Antragstellung
Der Antrag auf Sozialhilfe kann bei der Verwaltung oder bei Landratsamt Ostalbkreis gestellt werden.
Unterlagen
Der Anspruch auf Sozialleistungen ist sehr individuell. Deshalb ist es sinnvoll die nötigen Unterlagen persönlich beim Landratsamt zu klären. Hierbei kann auch geklärt werden, welche Hilfeleistungen noch zu gewähren sind.
Waffenangelegenheiten
Informationen
Der Besitz von Waffen und Munition ist erlaubnispflichtig. Zuständig hierfür ist das Landratsamt Ostalbkreis, Ordnungsamt. Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu den mit diesem Themenkreis zusammenhängenden Fragen.
Antragstellung
Die Anträge sind direkt dort zu stellen. Zur Weiterleitung können Sie die Anträge aber auch auf der Verwaltung abgeben.
Wahlen & Wahlscheine
Informationen
Das Rathaus organisiert die Durchführung von Wahlen in der Gemeinde. Sie macht sie rechtzeitig bekannt. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie im Wahlraum am Wahltag persönlich Ihre Stimme abgeben.
Wenn Sie Ihre Stimme in einem anderen Wahlraum abgeben oder durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Sie können Ihren Wahlscheinantrag bis Freitag vor der Wahl, 18.00 Uhr, schriftlich oder persönlich stellen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist dies auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr möglich. Ein anderer als Sie selbst kann den Antrag für Sie nur stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie ihn schriftlich bevollmächtigen.
Über aktuelle anstehende Wahlen erhalten Sie rechtzeitig nähere und umfassende Informationen.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Wohnberechtigungsschein
Informationen
Der Inhaber eines Wohnberechtigungsscheines hat die Berechtigung, eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. Der Wohnberechtigungsschein bestätigt jedoch lediglich die grundsätzliche Berechtigung zum Bezug einer Sozialwohnung. Er gibt jedoch keinen Anspruch auf Bereitstellung einer Wohnung. Auskünfte zur Antragsvoraussetzung erteilt Ihnen gerne die Verwaltung.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Unterlagen
- Einkommensnachweise (ggf. für jedes Familienmitglied mit eigenem Einkommen)
- ggf. Nachweise über die Zugehörigkeit zu einer besonders begünstigten Personengruppe (z. B. Schwerbehindertenausweis)
Wohngeld
Informationen
Bei einem geringen Einkommen steht Ihnen eventuell Wohngeld zu
Wohngeld für Mietwohnungen (Mietzuschuss)
Bei einem geringen Einkommen steht Ihnen eventuell Tabellenwohngeld in Form von “Mietzuschuss” zu. Ausschlaggebend für eine Gewährung und auch für die Höhe des Wohngeldes sind neben den Einnahmen des Familienhaushaltes u. a. die Anzahl der zum Haushalt rechnenden Personen, das Datum der erstmaligen Bezugsfertigkeit sowie die Ausstattung des Wohnraums und die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Miete.
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie Mieter, Untermieter oder vergleichbarer Nutzungsberechtigter, Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung, Heimbewohner oder Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts sind. Ferner sind Sie antragsberechtigt als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (mit mehr als 2 Wohnungen), gemischt genutzten Gebäuden oder Geschäftshäusern, wenn Sie in den letztgenannten Gebäuden Wohnraum selbst bewohnen. Für Sozialhilfeempfänger/innen wird von den zuständigen Behörden in Rahmen der Hilfegewährung “pauschaliertes Wohngeld” gezahlt (nur für Mieterhaushalte).
Wohngeld für Wohneigentum (Lastenzuschuss)
Sofern Sie den Wohnraum selbst bewohnen und über geringe Einnahmen verfügen, steht Ihnen eventuell Tabellenwohngeld in Form von “Lastenzuschuss” zu. Ausschlaggebend für eine Gewährung und auch für die Höhe des Wohngeldes sind neben den Einnahmen des Familienhaushalts u. a. die Anzahl der zum Haushalt rechnenden Personen, das Datum der erstmaligen Bezugsfertigkeit sowie die Ausstattung des Wohnraums und die Höhe der von Ihnen zur tragenden Belastung.
Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie Eigentümer eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, einer Kleinsiedlung oder einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle bzw. Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts sind. Antragsberechtigt sind Sie auch, wenn Sie Anspruch auf Übereignung eines Gebäudes oder Anspruch auf Bestellung oder Übertragung des Wohneigentums oder eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts haben. Ferner sind Sie antragsberechtigt, wenn sie Erbbauberechtigter oder Wohnungserbbauberechtigter sind oder einen Anspruch auf Einräumung oder Übertragung des Erbbaurechts oder Wohnungserbbaurechts haben.
Antragstellung
schriftlicher Antrag
Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie gerne bei uns.