Gymnasium - Kind für Aufnahme anmelden
Am Ende des ersten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Empfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart es nach der Grundschule besuchen sollte.
Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt
- die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes,
- sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie
- seine Lernpotenziale.
Gemeinsam mit der Grundschulempfehlung erhalten Sie auch die Halbjahresinformation der Klasse 4.
Welche weiterführende Schulart Ihr Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung verbindlich.
Voraussetzungen
Ihr Kind erhält eine Empfehlung für das Gymnasium, wenn seine Leistungen erwarten lassen, dass es den Anforderungen des Gymnasiums entsprechen wird. Falls Ihr Kind eine Empfehlung für eine Realschule oder Werkrealschule/Hauptschule erhalten hat, können Sie Ihr Kind dennoch an einem Gymnasium anmelden.
Hinweis: Die Realschule, Werkrealschule/Hauptschule und Gemeinschaftsschule sind in dieser Empfehlung für das Gymnasium jeweils mit eingeschlossen.
Die Halbjahresinformation der Klasse 4 dient als Orientierungshilfe. Die Anforderungen des Gymnasiums erfüllt Ihr Kind üblicherweise, wenn es in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens „gut-befriedigend“ erreicht hat.
Zuständige Stelle
das von Ihnen gewählte Gymnasium
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihr Kind bei dem gewünschten Gymnasium anmelden.
Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf der Homepage oder im Sekretariat der Schule.
Die Schule bestätigt Ihnen die Aufnahme schriftlich.
Fristen
Anmeldetermine für das Schuljahr 2024/2025:
- für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: Dienstag, 05. März bis Freitag, 08. März 2024
- für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: bis Mittwoch 10. April 2024
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis des Kindes, z.B. Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde
- Formularblätter zum Aufnahmeverfahren für die Orientierungsstufe
- Grundschulempfehlung
Hinweis: Die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie zur Anmeldung nicht vorlegen, wenn das Kind in Baden-Württemberg schulpflichtig ist.
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
Gegen die Grundschulempfehlung kann kein förmlicher Rechtsbehelf eingelegt werden.
Rechtsgrundlage
- § 4 Abs. 3 Schulgesetz (SchG) (Grundschule)
- § 8 Schulgesetz (SchG) (Gymnasium)
- § 88 Schulgesetz (SchG) (Wahl des Bildungswegs)
- Verordnung des Kultusministeriums über das Aufnahmeverfahren für die Realschulen und die Gymnasien der Normalform (Aufnahmeverordnung)
Freigabevermerk
- 19.10.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg