Informationen
Die Ausweispflicht beginnt mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Der Antrag auf Ausstellung eines Ausweises ist vom Antragsteller selbst zu unterschreiben. Daher müssen Sie persönlich zum Passamt kommen – Sie können sich nicht vertreten lassen.
Zur Abholung eines neuen Personalausweises können Sie sich vertreten lassen.
Der Personalausweis wird für eine Dauer von 10 Jahren ausgestellt – bei Personen unter 24 Jahren für 6 Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis, der in Eilfällen sofort ausgestellt werden kann, gilt maximal 3 Monate.
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin gefertigt und kann nicht verlängert werden. Er sollte 4 bis 5 Wochen vor Ablauf seiner Gültigkeit neu beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit ca. 4 Wochen. In den Wochen der Sommerzeit müssen Sie mit Verzögerungen rechnen.
Gebühren
- 28,80 € für Ausstellung an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer
- 22,80 für die Ausstellung für bis 23jährige
- 10,00 € für einen vorläufigen Personalausweis
Antragstellung
Persönlich
Unterlagen
Aktuelles Lichtbild (biometrisch)