Informationen
Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung ist eine
- Gewerbeanmeldung vorzunehmen, wenn
– ein selbstständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes
– der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle begonnen wird.
- Gewerbeabmeldung vorzunehmen, wenn
– ein entsprechendes Gewerbe aufgegeben wird
- Gewerbeummeldung vorzunehmen, wenn bei einem entsprechenden Gewerbe
– der Betrieb verlegt wird
– der Gegenstand des Gewerbes gewechselt
– der Gegenstand des Gewerbes auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die vom bisher gemeldeten Betrieb üblicher Weise nicht umfasst werden
Gebühren
15,00 € Gewerbean-, -abmeldung oder -ummeldung
Antragstellung
Persönlich, schriftlich