Informationen
Die Verwaltung nimmt Ihren Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses aus dem Bundeszentralregister entgegen. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten von Führungszeugnissen. So wird beispielsweise unterschieden, ob es für private Zwecke (NB) benötigt wird (z.B. bei der Verweigerung des Wehrdienstes), oder ob es einer Behörde vorzulegen ist (OB). In letzterem Fall muss bei der Antragstellung neben der Anschrift der entsprechenden Behörde auch deren Aktenzeichen und der Verwendungszweck angegeben werden.
Gebühren
13,00 EUR
Antragstellung
Persönlich
Unterlagen
Personalausweis/Reisepass