Informationen
Das Familienregister ersetzt das Familienbuch, welches seit 1.1.1958 bei jeder Eheschließung angelegt wird. Dies enthält neben den Geburtsdaten der Ehegatten und den Daten ihrer Eheschließung auch ihren Ehenamen und die Namen der Eltern. In dieses Familienbuch werden später auch die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder eingetragen. Ebenso wird die Auflösung der Ehe durch Tod eines Ehegatten oder Scheidung vermerkt.
Das Familienbuch bzw. das Familienregister wird immer am Ort der Eheschließung geführt.
Aus dem Familienregister können jederzeit Abschriften beantragt und ausgestellt werden.
Antragstellung
Persönlich, telefonisch oder schriftlich
Gebühr
Die Gebühr für eine beglaubigte Abschrift beträgt 12,00 €.