Informationen
Ein ausländischer Staatsbürger, der in Deutschland heiraten will, muss ein so genanntes Ehefähigkeitszeugnis seines Heimatstaates vorlegen, mit dem bescheinigt wird, dass nach dem Recht dieses Staates kein Hindernis für eine Eheschließung besteht. Ein solches Ehefähigkeitszeugnis ist ggf. auch zur Eheschließung eines Deutschen im Ausland erforderlich. Für welche Staaten ein solches benötigt wird, können Sie bei der jeweils zuständigen Auslandsvertretung erfragen. Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Ehefähigkeitszeugnis ist gültig für 6 Monate.
Gebühren
Das Ehefähigkeitszeugnis kostet
- wenn nur deutsches Recht zu beachten ist 40,00 EUR
- wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 80,00 EUR
Antragstellung
Persönlich
Unterlagen
Auskunft auf telefonische Anfrage