Registrierung als gewerblicher Futtermittelbetrieb nach der Futtermittelhygiene-Verordnung beantragen
Futtermittelunternehmer, d.h. alle Betriebe, die an der Erzeugung, Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Beförderung oder dem Vertrieb von Futtermitteln beteiligt sind, dürfen ihr Tätigkeit nicht ohne Registrierung ausüben. Sie müssen daher ihren Betrieb für jede Betriebsstätte gesondert vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde melden.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Registrierung sind Angaben zum Betrieb und zur Tätigkeit im Antragsformular.
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle ist das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich der Sitz des Betriebes befindet.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Registrierung schriftlich oder online stellen. Wenn Sie ihn online stellen wollen, können Sie dies hier im Online-Portal von service-bw erledigen.
Wenn Sie ihn schriftlich stellen wollen, nutzen Sie das Antragsformular.
Fristen
Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Für die Registrierung sind außer den Angaben im Antragsformular keine weiteren Unterlagen erforderlich.
Kosten
Die Registrierung ist gebührenfrei.
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen zur amtlichen Futtermittelüberwachung
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
Ohne
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
23.07.2024 Regierungspräsidium Stuttgart