Verbraucherschutz - Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wahrnehmen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. berät und informiert Sie unabhängig und neutral unter anderem zu folgenden Themen:

  • Altersvorsorge, Banken und Kredite
  • Bauen und Wohnen
  • Energie
  • Gesundheit und Pflege
  • Lebensmittel und Ernährung, Kosmetik, Hygiene
  • Telekommunikation, Digitale Welt, Verbraucherrecht
  • Versicherungen
  • Reise und Mobilität
  • Umwelt und Haushalt

Hinweis: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verfügt über eine Abmahn- und Klagebefugnis. Damit kann sie, um Verbraucherinteressen durchzusetzen, auch juristisch gegen Rechtsverstöße (zum Beispiel Wettbewerbsrecht, allgemeine Geschäftsbedingungen) vorgehen.

Voraussetzungen

  • Sie sind private Endverbraucherin oder privater Endverbraucher.
  • Ihre Frage bezieht sich auf eine bestehende Vertragsbeziehung mit gewerblichen Anbietern oder auf deren Vorbereitung
  • Ihnen wird ein Vertragsverhältnis von einem Anbieter unterstellt („untergeschobener Vertrag“).
  • Ihre Anfrage lässt sich einem der möglichen Beratungsbereiche zuordnen.

Tipp: Eine genaue Beschreibung der Beratungsangebote finden Sie im Internetauftritt der Verbraucherzentrale. Dort können Sie auch nachlesen, welche Bereiche von der Beratung ausgenommen sind.

Zuständige Stelle

die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Verfahrensablauf

Das Info- und Termintelefon der Verbraucherzentrale erreichen Sie montags bis donnerstags zwischen 10 und 18 Uhr sowie freitags von 10 bis 14 Uhr unter der Rufnummmer 0711 66 91 10.

Unter dieser Rufnummer können Sie erfahren, welches Beratungsangebot das passende ist und direkt einen Termin für eine persönliche Beratung vereinbaren.

Eine Terminvereinbarung ist auch online möglich.

Die Verbraucherzentrale bietet außerdem eine Beratung über E-Mail und Telefon an.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

abhängig von

  • der Art der Beratung (persönlich, telefonisch, elektronisch)
  • der Dauer und
  • dem Thema

Vertiefende Informationen

Hinweise

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Rechtsbehelf

keiner

Freigabevermerk

24.03.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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