Eigenauskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister beantragen

Sie können mit Hilfe der Online-Registerauskunft eine Eigenauskunft über Ihre Fahrerlaubnis aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister erhalten. Die Auskunft können Sie online oder per Post erhalten.

Im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind alle Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E erfasst, die seit dem 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind: Nachdem die Fahrerlaubnis erteilt worden ist, meldet die Fahrerlaubnisbehörde die Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden die Daten gespeichert, die für die Fahrerlaubnis wichtig sind: Personendaten, Fahrerlaubnisklassen, Auflagen, Beschränkungen und so weiter, nicht jedoch die Anschrift.

Das Zentrale Fahrerlaubnisregister speichert

  • in Deutschland erteilte Fahrerlaubnisse nach den europäischen einheitlichen Klassen A bis E und den nationalen deutschen Klassen M, L, S und T (bis 19. Januar 2013) sowie L und T (ab 19. Januar 2013)
  • bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern zusätzlich die Probezeit
  • Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung
  • Dienstfahrerlaubnisse von Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr
  • Fahrlehrerlaubnisse und Dienstfahrlehrerlaubnisse von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern
  • Berechtigungen von Kraftfahrsachverständigen, Prüferinnen und Prüfern sowie Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren

Voraussetzungen

Die Auskunft können Sie ohne weitere Voraussetzungen erhalten.

Zuständige Stelle

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

Verfahrensablauf

Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister können Sie über die Online-Registerauskunft auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erhalten:

  • Wählen Sie die Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister aus.
  • Für die Online-Registerauskunft benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels zur Authentifizierung.
  • Ergänzen Sie die im Ausweisdokument hinterlegten Daten.
  • Machen Sie Angaben zu Ihrem Titel, falls dieser nicht bereits aufgeführt ist, und zur gewünschten Sprache (deutsch und/oder englisch) der Auskunft.
  • Sie können die Auskunft nun direkt als PDF-Dokument herunterladen.
  • In einigen Fällen kann keine eindeutige Identifizierung erreicht werden, diese Fälle werden manuell nachbearbeitet. In diesen Fällen geben Sie bitte Ihren bevorzugten Rückkanal an.
  • Sie erhalten Ihre Auskunft über den von Ihnen gewählten Rückkanal.

Alternativ können Sie die Auskunft per Post erhalten:

  • Laden Sie das Formular „Antrag auf Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER)“ von der Website des KBA.
  • Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie die benötigte Unterlage hinzu.
  • Anschließend schicken Sie das Formular an das KBA.
  • Nachdem das KBA dies bearbeitet hat, bekommen Sie das Ergebnis per Postzugestellt.

Fristen

Sie müssen keine Fristen beachten.

Erforderliche Unterlagen

Auskunftsersuchen per Post:

  • Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses
  • alternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Die Online-Registerauskunft erhalten Sie in der Regel sofort.

Bei der Auskunft per Post beträgt die Bearbeitungsdauer 3 bis 4 Tage nach Eingang im KBA.

Vertiefende Informationen

Hinweise

Eine Online-Registerauskunft kann nur generiert werden, wenn die Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister und die vorliegenden Personendaten identisch sind. Ansonsten erfolgt eine manuelle Nachbearbeitung und Auskunftserteilung über den gewählten Rückkanal.

Rechtsbehelf

Da es sich bei der Online-Registerauskunft nicht um einen Verwaltungsakt nach § 35 Satz 1 VwVfG handelt, sind keine Rechtsbehelfe notwendig.

Rechtsgrundlage

§ 58 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Freigabevermerk

29.01.2024 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

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