Realschule - Kind für Aufnahme anmelden
Am Ende des ersten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Grundschulempfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart das Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt
- die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung Ihres Kindes,
- sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie
- seine Lernpotenziale.
Die Grundschulempfehlung erhält Ihr Kind gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4.
Welche weiterführende Schulart Ihr Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung verbindlich.
Voraussetzungen
Ihr Kind erhält eine Empfehlung für die Realschule, wenn seine Leistungen erwarten lassen, dass es den Anforderungen der Realschule entsprechen wird. Die Anforderungen der Realschule erfüllt Ihr Kind üblicherweise, wenn es in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens "befriedigend" erreicht hat. Die Halbjahresinformation der Klasse 4 dient dabei als Orientierungshilfe.
Falls Ihr Kind eine Empfehlung für ein Gymnasium oder eine Werkrealschule/Hauptschule erhalten hat, können Sie es dennoch an einer Realschule anmelden.
Hinweis: Die Werkrealschule/Hauptschule und die Gemeinschaftsschule sind in der Empfehlung für die Realschule jeweils mit eingeschlossen.
Die Grundschulempfehlung hat als Ziel, jedem Kind die Schulart zu empfehlen, an der es eine optimale Förderung erhalten kann. Damit ist eine Förderung gemeint,die seinem derzeitigen Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und es weder über noch unterfordert.
Zuständige Stelle
die von Ihnen gewählte Realschule
Bezugsort
Geben Sie in der Ortswahl Ihren Wohnort an, um eine Liste von Realschulen in Ihrem Land- oder Stadtkreis zu erhalten.
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Realschule anmelden.
Informationen zur Anmeldung erhalten Sie auf der Homepage oder im Sekretariat der Schule.
Die Schule bestätigt Ihnen die Aufnahme schriftlich.
Fristen
Anmeldetermine für das Schuljahr 2024/2025
- für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: Dienstag, 05. März bis Freitag, 08. März 2024
- für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: bis Mittwoch, 10. April 2024
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis des Kindes (z. B. Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde)
- Formularblätter zum Aufnahmeverfahren für die Orientierungsstufe
- Grundschulempfehlung
Hinweis: Die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie zur Anmeldung nicht vorlegen, wenn das Kind in Baden-Württemberg schulpflichtig ist.
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
Gegen die Grundschulempfehlung kann kein förmlicher Rechtsbehelf eingelegt werden.
Rechtsgrundlage
- § 4 Abs. 3 Schulgesetz (SchG) (Grundschule)
- § 7 Schulgesetz (SchG) (Realschule)
- § 88 Schulgesetz (SchG) (Wahl des Bildungswegs)
- Verordnung des Kultusministeriums über das Aufnahmeverfahren für die Realschulen und die Gymnasien der Normalform (Aufnahmeverordnung)
Freigabevermerk
- 19.10.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg