Allgemein bildende Schulen - zur Abendrealschule anmelden
Die Abendrealschule ermöglicht Berufstätigen ohne mittleren Bildungsabschluss die Realschulabschlussprüfung abzulegen. Sie ist eine berufsbegleitende Teilzeitschule und dauert je nach Schule zwei bis drei Jahre. Im letzten Ausbildungsabschnitt kann die Berufstätigkeit entfallen. Bei den einzelnen Abendrealschulen gibt es unterschiedliche Organisationsformen.
Der Realschulabschluss einer Abendrealschule
- berechtigt bei Vorliegen der Voraussetzungen zum Übergang in
- ein- oder mehrjährige Berufskollegs,
- die gymnasiale Oberstufe an Gemeinschaftsschulen
- berufliche Gymnasien oder
- die Oberstufe der Berufsoberschule und
- erhöht die Chancen zur Aufnahme eines Ausbildungsberufs.
Voraussetzungen
- Sie haben die Pflicht zum Besuch der Grundschule und einer auf ihr aufbauenden Schule erfüllt.
- Sie sind berufstätig oder mindestens sechs Monate berufstätig gewesen und
- sind mindestens 17 Jahre alt.
Zuständige Stelle
die jeweilige Abendrealschule
Verfahrensablauf
Sie können sich bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich anmelden. Das Anmeldeformular liegt dort aus beziehungsweise steht, je nach Angebot der Schule, zum Download zur Verfügung.
Die Schulleitung der Abendrealschule entscheidet über Ihre Aufnahme und informiert Sie über die Aufnahmetermine.
Fristen
Der Unterricht beginnt im September. Bis wann Sie sich spätestens anmelden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Es werden Gebühren erhoben. Sie sind von Abendrealschule zu Abendrealschule unterschiedlich.
Vertiefende Informationen
Hinweise
Der Unterricht orientiert sich an den Vorgaben des Bildungsplans für das zum Realschulabschluss führende Niveau und umfasst die Fächer Deutsch, Pflichtfremdsprache, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Geographie, Geschichte, Gemeinschaftskunde.
Rechtsbehelf
Keine.
Abendrealschulen sind keine öffentlichen Schulen, sondern als staatlich anerkannte Ersatzschulen Schulen in freier Trägerschaft. Über die Aufnahme in eine Abendrealschule wird daher nicht in einem Verwaltungsverfahren entschieden, sondern es bedarf einer vertraglichen Vereinbarung, der beide Seiten (Abendrealschule sowie Erziehungsberechtigte oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler) zustimmen müssen.
Rechtsgrundlage
- Verordnung über die Abschlussprüfung an Abendrealschulen (AbRSA-VO) vom 03. Mai 2021
- Verordnung der Landesregierung über die Abendrealschulen vom 16. Juli 1968 in der Fassung der Änderung vom 21. Januar 2020
Freigabevermerk
17.04.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg