Änderung persönlicher Daten der Hochschule mitteilen
Wenn Sie an einer Hochschule eingeschrieben sind, müssen Sie ihr die Änderungen persönlicher Daten sofort mitteilen. Das gilt besonders, wenn Sie wichtige Mitteilungen von der Hochschule erwarten wie beispielweise Immatrikulationsbogen, Prüfungsmitteilungen.
Voraussetzungen
Ihre persönlichen Daten haben sich geändert.
Zuständige Stelle
das Studierendensekretariat oder Studienbüro
Verfahrensablauf
Sie können die Änderung persönlich im Studierendensekretariat oder schriftlich mitteilen. Wenn Sie eine Chipkarte der Hochschule besitzen, können Sie die Änderung an manchen Hochschulen online oder an den Chip-Terminals selbst vornehmen.
Die nächste Semesterbescheinigung enthält dann die neuen Daten.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Bei persönlicher Vorsprache: Studentenausweis und Chipkarte
Kosten
keine
Hinweise
Keine
Rechtsgrundlage
Immatrikulationsordnung beziehungsweise Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule
Freigabevermerk
09.05.2022 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg